Barrierefreiheit – ein Begriff, der oft mit Rampen, Fahrstühlen oder behindertengerechten Toiletten verbunden wird. Doch Barrierefreiheit endet nicht an der Praxistür. Sie spielt auch online eine zunehmend wichtige Rolle. Spätestens mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) amim 28. Juni 2025 wird das Thema auch für viele Ärzt:innen präsenter. Aber was bedeutet das konkret für Ihre Website?

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)?

Das BaFG ist die österreichische Umsetzung desr EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit in digitalen und physischen Angeboten. Die Richtlinieund soll dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU künftig für alle Menschen zugänglich sind – egal, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. Es betrifft nicht nur bauliche Aspekte, sondern vor allem auch digitale Angebote. Ziel ist es, digitale Teilhabe zu ermöglichen und Diskriminierung abzubauen.

Muss meine Praxishomepage barrierefrei sein?

Die kurze Antwort lautet: Nein, in den meisten Fällen nicht. Reine Praxishomepages, die zur reinen Information über Leistungen, Team und Ordination dienen und keine Produkte oder Dienstleistungen direkt verkaufen oder Vertragsabschlüsse ermöglichen, fallen in der Regel nicht unter das BaFG (Stand April 2025).

Warum Sie sich trotzdem mit dem Thema befassen sollten

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, spricht vieles dafür, Ihre Website so barrierearm wie möglich zu gestalten:

1. Ein Plus für Ihre Patient:innen

Eine barrierearme Website ermöglicht allen Menschen den Zugang zu Ihren Informationen – auch jenen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Das zeigt nicht nur Wertschätzung, sondern verbessert auch die Nutzerfreundlichkeit für alle.

2. Zukunftssicherheit

Die Anforderungen an Barrierefreiheit könnten in den kommenden Jahren verschärft werden. Wer heute bereits mitdenkt, ist morgen vorbereitet und spart sich später aufwändige Anpassungen.

3. Bessere Usability für alle

Klare Strukturen, gut lesbare Texte, kontrastreiche Farben und Alternativtexte für Bilder helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen, sondern machen Ihre Website insgesamt benutzerfreundlicher.

Fazit

Auch wenn Ihre Praxishomepage aktuell nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet ist, zeigt eine barrierearme Gestaltung, dass Sie niemanden ausschließen möchten. Kleine Änderungen können große Wirkung haben – menschlich, digital und zukunftsorientiert.